1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit dem Erscheinen neuer Kataloge oder Preislisten verlieren die vorausgegangenen ihre Gültigkeit. Von uns bestätigte Aufträge werden zu den vereinbarten Preisen ausgeführt, falls dem nicht andere Abmachungen entgegenstehen. Bei Aufträgen, für die eine längere Lieferfrist als 6 Monate vereinbart oder erforderlich ist, steht uns das Recht zu, unsere zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen.
2. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers haben uns gegenüber keine Rechtswirksamkeit und berühren die Verbindlichkeit unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn Frankolieferung vereinbart worden ist, sofern andere Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für unsere Preise die grundsätzlich ab Werk gelten. Soweit keine besondere Versandart vereinbart wurde, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen.
4. Unsere Preise verstehen sich einschließlich Verpackung.
5. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen. Vereinbarte Liefertermine werden sorgfältig eingeplant und deren Einhaltung überwacht. Sie sind jedoch für uns nur annähernd verbindlich und können um 3-4 Wochen divergieren. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Besteller auf jeden Fall verpflichtet, uns zur Lieferung eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen.
Nach Überschreiten dieser Nachfrist ist der Besteller bezüglich der bestellten Lieferung zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche jeder Art, insbesondere wegen Verzugs und für mittelbare Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Wenn höhere Gewalt oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die termingemäße Ausführung des Auftrags unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
6. Unsere Rechnungen sind sofort netto fällig, sofern andere Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Fristgrenze ist hier das Zahlungseingangsdatum in unserem Hause oder die Wertstellung auf einem unserer Bankkonten. Bei Zielüberschreitung werden die bei den Großbanken üblichen Zinsen und Kosten berechnet.
7. Beanstandungen wegen mangelhaften, unvollständigen oder Falschlieferungen sind uns spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware, jedenfalls aber vor Einbau und Weiterveräußerung, schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Nachbesserungen der gelieferten Waren, Ersatzlieferungen oder Gutschrift des Minderwertes vorzunehmen.
Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn sie fristgemäß schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels und kostenfreier Zusendung der beanstandeten Ware geltend gemacht werden.
Zur sachgerechten Beurteilung der Beanstandung sind wir berechtigt, auch weiter im Funktionszusammenhang mit der beanstandeten Ware stehenden Teile anzufordern, die uns innerhalb 10 Tagen kostenfrei zuzusenden sind. Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
2 Jahre unter normalen Bedingungen gelaufen sind. Bei berechtigten Mängelrügen tragen wir die Aufwendungen, die zum Zweck der Nachbesserung erforderlich sind, soweit sie den üblichen Kostensätzen entsprechen.
Der Mängelanspruch verjährt spätestens 6 Monate nach einer begründeten Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Die Erhebung einer Mängelrüge setzt Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung voraus und berechtigt nicht dazu, den Kaufpreis bzw. die Vergütung zurückzubehalten. Gegenüber unseren Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
8. Für alle abgeschlossenen Verträge gilt grundsätzlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Kalletal. Dies gilt auch für Verträge mit ausländischen Kunden. Ferner ist der Gerichtsstand Lemgo vereinbart für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
9. Die Angabe von Original-Ersatzteil-Nummern der Fahrzeughersteller erfolgt nur zu Vergleichszwecken. Sie sind keine Herkunftsbezeichnungen und dürfen Fahrzeugeigentümern gegenüber nicht verwendet werden.
10. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von Dritterwerbern nicht sofort bezahlt wird. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller nicht gestattet.
Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltssache ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft wird.
Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen, ohne daß uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen z. Z. der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Wir verpflichten uns, die uns zustehende Sicherung insoweit freizugeben, als ihr Wert die zusichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.
Bei Wechseln, Schecks usw. gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet.
11. Ersatzansprüche aufgrund von Angaben in unserem Hauskatalog können nicht anerkannt werden.
12. Laut Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß wir Daten von Ihnen gespeichert haben und diese Daten auch verarbeiten werden.
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